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Warum Bürger die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ausprobieren sollten

Veröffentlicht am 20.01.2020

Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises können sich Bürger im Internet sicher ausweisen und vertrauensvoll Dienste von Behörden und der Privatwirtschaft nutzen. Da der Alltag immer digitaler wird, gewinnt sie an Bedeutung. Eine Bestandsaufnahme.

Einfache Nutzung der Online-Ausweisfunktion per Smartphone

Wer beim Bürgeramt seit dem Jahr 2017 einen neuen Personalausweis beantragt, erhält ein Dokument mit einer standardmäßig aktivierten Online-Ausweisfunktion, der sogenannten eID-Funktion. Um diese tatsächlich online zur Registrierung oder Anmeldung nutzen zu können, müssen die Bürger einmalig eine Transport-PIN ihres Ausweises in eine individuelle PIN ändern. Aktuell steigt die Zahl der Bürger, die die eID-Funktion nutzen.

Der Wunsch der Bürger ist eindeutig: Die große Mehrheit der Deutschen will ihre Behördengänge online erledigen. Fast zwei Drittel der Teilnehmer einer aktuellen Umfrage1 sind der Meinung, die meisten Behördengänge könnten problemlos auch online erledigt werden. 

Um Online-Verwaltungsdienste nutzen zu können, ist eine eindeutige Identifikation der Person erforderlich – und damit eine Anmeldung auf hohem Sicherheitsniveau. Dies geht mit der Online-Ausweisfunktion über Smartphones mittlerweile sehr einfach. 

Angebote für digitale Dienste nehmen zu

Zugegeben, Art und Umfang der aktuell verfügbaren Anwendungen waren lange ausbaufähig. Schon seit Jahren können die Bürger zwar beispielsweise ihr Rentenkonto abfragen und einen Rentenantrag stellen, Schufa-Daten abrufen, ein Führungszeugnis anfordern, sich zum BAföG-Rückzahlungsverfahren anmelden, Petitionen einreichen oder ihren Punktestand in Flensburg online in Erfahrung bringen. Das sind jedoch Anwendungen, die nur wenige Bürger regelmäßig benötigen. Was allerdings nur wenige Bürger wissen: Mittlerweile können sie sich mit ihrem Personalausweis bei über 100 Diensten online ausweisen. Über zwei Drittel davon sind Behörden. Zahlreiche Kommunen in Deutschland bieten gängige Verwaltungsdienstleistungen online an: Bürger können online ihr Auto zulassen, umschreiben und abmelden, Kindergeld oder eine Meldebestätigung beantragen, einen Umzug melden oder die Briefwahl beantragen. Die anderen Dienste bieten Unternehmen an, die sich für das Verfahren zertifiziert haben: etwa einige Versicherungen, Banken, die Deutsche Bahn und die Deutsche Post. 

Zudem lohnt sich ein Blick in die Zukunft: Schon bald wird es dank Onlinezugangsgesetz (OZG) eine Menge weiterer digitaler Angebote geben, die zahlreiche Wege ins Rathaus und in der Regel auch lange Wartezeiten sparen. Entsprechend dem OZG sollen die Verwaltungen in Deutschland insgesamt 575 Dienstleistungen auch digital zur Verfügung stellen. Ein Mammutprojekt, das laut Klaus Vitt, dem CIO des Bundes, für die 16 Bundesländer und knapp 11.000 Kommunen auch die „Überwindung komplexer föderaler Strukturen und fragmentierter Zuständigkeiten“  erfordert. Die Planungen und erste Umsetzungen laufen auf Hochtouren. In Kürze sollen rund 30 Leistungen online sein, bis Ende 2021 sämtliche wichtigen Verwaltungsleistungen des Bundes.

"Unsere bisherigen Anstrengungen bei der Umsetzung des OZG zeigen erste Erfolge."

Klaus Vitt, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik und Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Sicherheit durch den Personalausweis

Künftig wird es sich für Bürger also stärker lohnen, „digitalfähig“ zu sein. Um die zunehmenden Angebote sicher und komfortabel nutzen zu können, empfiehlt sich der Einsatz des Personalausweises samt Online-Ausweisfunktion. Wer sich damit online anmeldet, beugt Identitätsdiebstahl und Missbrauch vor. Ein weiterer Vorteil: Mithilfe des eingelesenen Personaldokuments können Formulare automatisch mit persönlichen Daten befüllt werden. Das spart Zeit und verringert die Gefahr von Schreibfehlern.

Heute können Bürger zwischen mehreren Wegen wählen, die Online-Ausweisfunktion zu nutzen. In jedem Fall benötigen sie ein Lesegerät. Dies ist in der Regel ein NFC-fähiges Smartphone. Die Liste der Geräte, die den Personalausweis lesen können, wird monatlich länger und kann hier eingesehen werden. Zusammen mit der Ausweis-App können die Daten des Personalausweises sehr einfach zur Online-Anmeldung verwendet werden. Die kostenlose AusweisApp des Bundes kann über die App-Stores der beiden bekannten Smartphone-Systeme (Android und iOS) kostenfrei auf das Smartphone geladen werden. Mit der selbst gewählten persönlichen Identifikationsnummer (PIN) werden die persönlichen Daten dann verschlüsselt an den Online-Dienst übermittelt. Es erfolgt keine Übertragung der Daten ohne die Zustimmung der Nutzer.

Viermal Schutz für persönliche Daten

Bei der Nutzung des Personalausweises greifen vier Sicherheitsmechanismen, die die persönlichen Daten zuverlässig schützen:

  • Besitz und Wissen

    Nur wer im Besitz des Personalausweises ist und die persönliche Geheimnummer (PIN) kennt, kann die Online-Ausweisfunktion nutzen. Diese sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung ist sicherer als die verbreitete Ein-Faktor-Authentifizierung mit Nutzernamen und Passwörtern.

     
  • Sichere Datenübertragung

    Die Daten werden nur übermittelt, wenn der Personalausweis mit dem Kartenlesegerät, Smartphone oder Tablet verbunden ist – und erst nachdem die PIN eingegeben wurde. So können die Daten nicht ohne Wissen des Besitzers ausgelesen werden. Das gilt auch, wenn der Ausweis gestohlen wird oder verloren geht.

     
  • Wechselseitige Identifizierung

    Bei der Online-Ausweisfunktion weisen sich immer beide Seiten aus. So kann der Besitzer genau sehen, an wen seine Daten übermittelt werden sollen. Die andere Seite im Netz muss ein gültiges staatliches Zertifikat besitzen, um die benötigten Daten abfragen zu können. Dieses Zertifikat kann man sich anzeigen lassen. Nur wenn der Besitzer des Ausweises sein Einverständnis gibt, werden die Daten übermittelt – und auch nur solche Daten, die für die Nutzung eines Online-Diensts benötigt werden.

     
  • Die Verschlüsselung

    Die Daten werden ausschließlich verschlüsselt übertragen. Durch diese Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sind die Daten vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Nur wer im Besitz des Personalausweises ist und die persönliche Geheimnummer (PIN) kennt, kann die Online-Ausweisfunktion nutzen. Diese sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung ist sicherer als die verbreitete Ein-Faktor-Authentifizierung mit Nutzernamen und Passwörtern.

Es gibt also viele gute Gründe, die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises zu nutzen. Zudem geht die Nutzung seit Kurzem auch über Apple-Smartphones. Und sollten Bürger ihre PIN nicht mehr wissen oder sollte die Online-Ausweisfunktion deaktiviert sein, können sie ihr Meldeamt aufsuchen: Dort wird ihnen schnell geholfen und die Funktion wieder freigeschaltet. Wer noch mehr dazu wissen will, findet auf der Website zum Ausweisportal weitere Details: personalausweisportal.de

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